Mittwoch, 27. März 2013

Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig - *Update*

Lange habe ich nichts mehr hierzu gepostet, die Thematik jedoch weiterhin aktiv verfolgt. Diese Woche bekam ich Rückmeldung von der Anwaltskanzlei. Die angeforderten Daten wurden verschickt und ich bin mal gespannt in wie weit es erfolgreich ,oder eben nicht, verlaufen wird. Ich gehe jedoch von einem Erfolg aus, ansonsten würde sich der ganze Aufwand nicht lohnen.

Zum theoretischen Vorgehen, kann ich soviel sagen: Zunächst wird der Rechtsanwalt wohl versuchen das Thema außergerichtlich zu klären. Sinn hiervon ist auf jeden Fall, dass es schneller und kostengünstiger für alle Parteien ist. (Sogar für die Bank! ;-)) Anschließend muss geschaut werden, welcher Weg eingeschlagen wird. Eine Klage, die man selbst bezahlen müsste, die wäre relativ teuer und ohne Rechtschutzversicherung wären es Kosten, die häufig den Streitwert überschreiten. Aber dank erwartetem positiven Ausgang auch lohnenswert. Gewinnt man jedoch den Prozess, so muss die Bank die Kosten (oder zumindest einen großen Teil davon) tragen und zahlt im Endeffekt mehr als die Bearbeitungsgebühr selbst.

Auf Test.de (Link) gibt es mehrere Updates, das letzte ist vom 26.03.13. Wie ihr seht, bleibt das Thema aktuell und evtl. gibt es bald wirklich ein Termin für ein BGH Urteil (Link).

Ich bin und bleibe mal gespannt, wie es sich noch entwickeln wird. Achso, nur als kleine Anmerkung: Dies ist keine Garantie dafür, dass es bei anderen genauso ablaufen wird. Dies stellt lediglich meinen Fall grob dar. Es ist also eher ein Erfahrungsbericht als eine Anleitung. Jeder Fall ist nämlich einmalig und daher nur teilweise übertragbar!