Interessanter und in meinen Augen "nachvollziehbarer" hat der Law Blog was dazu geschrieben:
"Allerdings muss eine Firma nicht an die Gewinnzusage gebunden sein, wenn sie diese nachweislich gar nicht versenden wollte, etwa weil ein Mitarbeiter den falschen Verteiler angeklickt hat. Solche Fälle gibt es ja auch häufig, wenn Versandhäuser falsche Preise auszeichnen, Produktbilder oder –beschreibungen vertauschen. Das sind dann juristisch gesehen Irrtümer. Sie berechtigen das Unternehmen im Regelfall zumindest zur Anfechtung. Ist diese erfolgreich, löst sich vermeintliche Anspruch in Luft auf."
Wir kennen ähnliche Fälle, wo z.B. Amazon einen Preisfehler hatte oder nicht den günstigeren Preis geben wollte. Häufig gab es etwas aus Kulanz wie z.B. ein Rabatt oder 5€ Gutscheine. Mal schauen ob Paypal ähnlich reagiert.
Manche Leute haben aber anscheinend soviel Freizeit, dass sie sich hinein steigern werden und dabei viel Lebenszeit/-qualität verlieren...
Gerade beim Schreiben des Textes kam ne weitere Mail von Paypal (Siehe rechts). Damit ist das Thema sicher gegessen :)