Samstag, 5. Januar 2013

Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig?

Die Frage behandeln einige Gerichte und mindestens 8 OLG (Oberlandesgerichte) sehen Bearbeitungsgebühren für Kredite als unzulässig an, so dass der Kunde diese zurückfordern kann. Auch Stiftung Warentest hat darüber berichtet (test.de) und bietet sogar ein Musterbrief an. Da noch kein BGH-Urteil, sprich vom Bundesgerichtshof in Karsruhe, vorhanden ist, versuchen die Banken die Kunden abzuwimmeln. Dagegen sollte man vorgehen.

Ich selbst war über die Nachricht erstaunt und habe es einfach mal versucht. Derzeitig läuft ein Kredit bei der Ford-Bank, welcher 3% Bearbeitungsgebühren explizit erwähnt. Ergo ein perfekter Kandidat dafür. Der Musterbrief wurde am 24.12.12 an die Ford-Bank hingeschickt, ich dachte mir, das wird ein schönes spätes Weihnachtsgeschenk, jedoch 02.01.13 erhielt ist eine Standard-Ablehnung seitens der Ford-Bank. Die Ablehnung ist mit 28.12.12 datiert, d.h. die Antwort kam quasi sofort. Dies liegt wohl auch daran, dass gerade mehrere Leute sich an ihre Bank diesbzgl. wenden.
Da ich mit der Absage nicht einverstanden bin, habe ich zunächst die Anweisungen von Stiftung Warentest befolgt und habe einem Anwalt mein Anliegen zugeschickt (http://www.schuvoba.de/). Daher heißt es für mich erstmal kurz warten und ggf. selbst einen Anwalt einschalten, da in einem Beratungsgespräch mir schon zugeriert wurde, dies über Anwalt zu regeln, da schon 8(!!!) OLG so entschieden haben und sollte ein Fall bekannt werden, wo die Klage abgewiesen wird, dann wäre es äußerst komisch.

Dennoch ist ja nicht jeder Fall gleich dem anderen, daher für die Leute, die jetzt schon die €€€-Zeichen in den Augen sehen mein persönlicher Ratschlag (ich bin kein Anwalt):
  • Lieber erstmal schauen ob sich der Streitwert lohnt
  • Eigenen Vertrag überprüfen ob die Forderung ggf. schon verjährt ist, sprich der Vertrag sehr lange vorher abgeschlossen wurde (Man ließt etwas von 3-5 Jahren)
  • Anschließend erstmal den Musterbrief hinschicken und auf Rückantwort warten.
Lautt diversen Seiten bezahlen einige Banken ohne einen Gang zum Anwalt, sollte allerdings eine Ablehnung kommen, bleibt nichts weiteres übrig. Bei einer Bausparsumme lohnt es sich nicht, dazu gibt es schon ein BGH-Urteil, dass diese Art von Bearbeitungsgebühren erlaubt sind (BGH Urteil XI ZR 3/10). Allerdings finde ich das Urteil bzgl. Bearbeitungsgebühren für ein 20.000€ Kredit schon sehr interessant:Urteil vom 04.07.2012