Bietet eine Krankenkasse ein Bonusprogramm an (z.B. das Bonusprogramm der
Techniker Krankenkasse), so musste man diesen Gewinn in der Steuererklärung zunächst angeben, da er insgesamt den Krankenkassenbeitrag senkt und somit voll steuerpflichtig ist.
Dagegen hat eine Person aus Rheinland-Pfalz geklagt und Recht bekommen. (
Akz. X R 17/15). Berufung wurde eingelegt und sofern diese scheitert, heißt das für alle, die einen Beitrag wegen ihres Bonusprogrammes bekommen, dass sie sich auf das Urteil berufen können.
Verständlich hat dies haufe.de (
Link) sowie Stiftung Warentest (
Link) beschrieben.
Die Empfehlung von Stiftung Warentest lautet daher:
"Legen Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch ein, wenn das Finanzamt
Ihre Sonderausgaben um Bonuszahlungen gekürzt hat. Berufen Sie sich
auf das BFH-Aktenzeichen X R 17/15 und beantragen Sie bis zur
Entscheidung Ruhen des Verfahrens. Geht der Streit zugunsten der
Steuerzahler aus, müssen die Beiträge ungekürzt zählen."
Quelle: https://www.test.de/Krankenversicherungsbeitraege-Kassenbonus-nicht-steuerpflichtig-4880144-0/
Somit kann ich nur jedem raten Einspruch zu erheben, sofern das Finanzamt den Beitrag gekürzt hat.